AGB
Version: 29. April 2024
I) Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Nutzern und der Refluenced AG („Refluenced“). Nutzer sind werbetreibendende Unternehmen; nachfolgend „Brand“ oder Werbeträger; nachfolgend „Influencer“.
(2) Diese AGB bestehen aus dem Allgemeinen Teil, den Speziellen Bedingungen für Influencer und den Speziellen Bedingungen für Brands. Zusammen mit den einzelnen Vertragsdokumenten stellen diese AGB die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) zwischen den Nutzern und der Refluenced dar.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Brands und / oder des Influencers sind hiermit explizit ausgeschlossen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern Refluenced ihrer Geltung in der Offerte oder im Vertrag zugestimmt hat.
(4) Produkte von Refluenced sind Webseite, Mobile App, Web App oder die Plattform. Durch die Nutzung eines Produktes von Refluenced stimmt der Nutzer diesen AGB zu. Diese AGB gelten für die Nutzung aller Produkte von Refluenced.
(5) Für die Gültigkeit der Vereinbarung wird folgende Reihenfolge vereinbart: 1. Einzelvertrag und individuelle schriftliche Vereinbarungen wie Ergänzungen, Vertragsänderungen, 2. Offerte, 3. diese AGB, 4. Datenschutzerklärung (https://refluenced.ch/legal/privacy-policy). Sämtliche Vereinbarungen müssen zu ihrer Gültigkeit gegenseitig unterzeichnet und schriftlich festgehalten sein.
(6) Refluenced ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird Refluenced die Änderungen der AGB der Brand per E-Mail mitteilen, die Brand hat ab dem Zeitpunkt des Versands der Mittelung durch Refluenced ein zweiwöchiges Widerspruchsrecht. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die AGB als akzeptiert. Die Influencer werden beim nächsten App-Start über die Änderung informiert und können dort ihre Zustimmung abgeben.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(8) Gegenstand der Vereinbarung sind die im Einzelfall vereinbarten und von Refluenced auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann Refluenced ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2. Leistungsbeschreibung
(1) Refluenced bietet Brands die Veröffentlichung von Kooperationsmöglichkeiten („Kampagnen“) zu Produkten und Dienstleistungen des Brands an. Influencer können diese Kampagnen online einsehen und sich bei Interesse bewerben und teilnehmen. Ziel ist es, dass sich Influencer bei den Kampagnen bewerben und ihre Reichweite nutzen, um die Brand über Instagram oder TikTok zu bewerben.
(2) Die Brand erstellt auf der Website von Refluenced eine Kampagne. Die Brand kann dabei entscheiden, ob sie eine zeitlich befristete oder eine fortlaufende Kampagne durchführen will.
1. Zeitlich befristete Kampagne: Die Kampagnen haben eine fest definierte Bewerbungsfrist.
2. Fortlaufende Kampagne: Die Kampagnen haben keine fest definierte Bewerbungsfrist. Die Brand hat die Möglichkeit, bis zur Beendigung ihrer Kampagne, ständig neue Influencer für die Bewerbung ihrer Angebote zu akzeptieren.
3. Zum Schutze der Influencer behält sich Refluenced das Recht vor, Kampagnen auf den Entwurf-Zustand zurückzusetzen, Kampagnen zu pausieren und abzubrechen. Die Brand wird im Nachgang durch Refluenced informiert.
4. Eine Kündigung in der Testphase gilt per sofort. Allfällig offene Kampagnen werden gelöscht.
(3) Die Brand verpflichtet sich, dem Influencer alle zur Kampagnenerfüllung notwendigen Informationen, etwaige Regeln, dessen Positionierung etc. vorab zur Verfügung zu stellen und diese so genau wie möglich zu beschreiben. Ziel ist es, von Anfang an Missinterpretationen und mögliche Auseinandersetzungen in Bezug auf die Durchführung der Kampagnenziele zu vermeiden. Dazu legt die Brand im Zuge der Kampagnenerstellung die Kooperationsbedingungen fest:
– Brand-Informationen (optional Website und Social Media Links)
– Kooperationsinhalt und Erwartungen
– Vergütung
– Kooperationsregeln
– Markierungen und Verlinkungen
– Hashtags
– Andere Kooperationsbedingungen falls erwünscht
(4) Teile der Bedingungen einer Kampagne können auf der Refluenced Plattform jederzeit angepasst und / oder abgeändert werden. Solche Änderungen sind für den Influencer bis zum Zeitpunkt des Kampagnenstarts relevant und in der Umsetzung zu beachten.
(5) Bestehen Unklarheiten zur Kampagne, sind diese vor der Bewerbung und / oder Teilnahme an Refluenced zu stellen.
(6) In den Kooperationsbedingungen auf der Plattform ist definiert, welche Gegenleistung der Influencer gegen Erfüllung der geschuldeten Leistung einer Kampagne von der Brand erhält. Dies können u.a. folgende Gegenleistungen sein:
1. Produkte und Dienstleistungen:
Der Influencer erhält die in den Kooperationsbedingungen aufgeführten Produkte und kann diese bei Erfüllung der Kampagne behalten. Versendet die Brand die Produkte manuell, erhält er die Lieferadressen von teilnehmenden Influencern. Die Brand informiert den Influencer über den Versand des Produktes. Falls der Influencer innerhalb der Vorbereitungsphase kein Produkt erhalten hat, ist er verpflichtet dies der Brand mitzuteilen und eine Lösung zu finden.
Bei Dienstleistungen kann der Influencer die in den Kooperationsbedingungen genannten Dienstleistungen in dem beschriebenen Umfang nutzen.
2. Gutschein Code:
Ist die Gegenleistung der Erhalt eines Gutscheincodes, muss dieser innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden, da die Einlösung des Gutscheincodes notwendig sein kann, um die Kampagnenumsetzung zu starten.
Anderenfalls behält sich Refluenced das Recht vor, den Influencer von der Kampagne zu entfernen.
3. Finanzielle Vergütung:
Sofern in den Kooperationsbedingungen vorgesehen und von Refluenced zugelassen, kann der Influencer neben den zu bewerbenden Produkten und Dienstleistungen auch eine finanzielle Vergütung erhalten, die von der Brand via Refluenced ausbezahlt werden kann.
(7) Die Veröffentlichung der Kampagne durch die Brand gilt als verbindliches Vertragsangebot an die Influencer.
1. Refluenced prüft nach Publizieren der Kampagne, ob die gewünschte Kampagne realisierbar ist. Insbesondere behält sich Refluenced die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass die beauftragte Kampagne nicht produziert werden kann. In einem solchen Fall erfolgt keine Annahme der Kampagne.
2. Die Brand kann jederzeit die Aufnahme von neuen Teilnehmern in einer Kampagne stoppen.
(8) Registrierte und verifizierte Influencer können sich um die Kooperation bewerben. Sobald ein Influencer bei einer Kampagne teilnimmt, kann die jeweilige Kooperation mit dem Influencer nur noch in Ausnahmefällen storniert werden. Die Brand verpflichtet sich dem Influencer seine Gegenleistung zukommen zu lassen. Wenn die Brand nicht innerhalb der Preparation Phase den Influencern die Belohnungen zukommen lässt, ist eine zeitliche Erfüllung auf Seiten der Gegenpartei (Influencer) nicht mehr gewährleistet. Im Falle eines Nicht-Versendens wird durch Refluenced eine Gebühr in Höhe des Produktwerts verrechnet.
(9) Erfolgt durch die Brand ein Zuschlag an einen Influencer, der sich zur Kooperation beworben hat, ist dieser Influencer zur Durchführung des Kampagneninhalts verpflichtet und muss sich an sämtliche Kooperationsbedingungen halten. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Influencer die Brand über Soziale Netzwerke bewerben oder im Falle einer User Generated Content (nachfolgend „UGC“) Kampagne den Content der Brand direkt zustellen.
(10) Als Leistung des Influencers wird folgendes angesehen: Veröffentlichungen eines Beitrages oder mehrerer Beiträge unter Erfüllung der Kooperationsbedingungen auf Social Media, der den Brand in positivem oder neutralem Licht darstellen. Bei den Veröffentlichungen handelt es sich in der Regel um Bild- und / oder Videoaufnahmen und den dazugehörigen Text (zusammen Content oder Post). Die Veröffentlichungen müssen für einen bestimmten Zeitraum und / oder eine bestimmte Länge (Beispiel Instagram Stories) online gestellt werden.
(11) Sofern es in den Kooperationsbedingungen nicht anderes festgelegt ist, muss der Influencer jedenfalls folgende Bedingungen einhalten:
• Ein Post/Reel/TikTok muss für mindestens drei (3) Monate online und öffentlich einsehbar sein. Postings dürfen innerhalb dieser 3 Monate nicht archiviert oder gelöscht werden.
• Eine Story muss entsprechend für 24 Stunden online und öffentlich einsehbar sein.
• Markierungen und Verlinkungen müssen entsprechend den Kooperationsbedingungen durchgeführt werden.
• Content, vor allem Bildaufnahmen auf Instagram oder TikTok, müssen im Detail den Kooperationsbedingungen und diesen AGB entsprechen.
• Social Media Profile dürfen nicht privat gestellt werden, sondern müssen ab dem Zeitpunkt der Registrierung bei Refluenced öffentlich einsehbar bleiben.
• Posts müssen spätestens bis zur kommunizierten Deadline auf dem Social Media-Profil des Influencers veröffentlicht werden.
• Die im Zusammenhang mit Refluenced stehenden Postings dürfen ausschliesslich den Brand bewerben. Insbesondere darf der Influencer nicht im selben Posting ein weiteres Unternehmen bewerben. Die Brand bzw. seine Produkte / Dienstleistungen müssen im Mittelpunkt des Postings und den zugehörigen Beschreibungen und Markierungen stehen.
• Sollte der Influencer nach Ablauf der Preparation Phase keine Gegenleistungen erhalten haben, ist der Influencer verpflichtet, dies gegenüber der Brand unverzüglich anzuzeigen.
• Bildaufnahmen und Social Media Stories (z.B. Instagram) sowie Insights (also analytische Auswertung) eines Posts auf einem Social Media Kanal müssen Refluenced auf Verlangen zugesandt werden.
• Bei negativen Erfahrungen / Erlebnissen mit der Brand ist der Influencer gehalten zunächst mit Refluenced Rücksprache zu halten.
• Bei mehrtätigen Events oder Hotelaufenthalten hat der Influencer im Falle einer spontanen Absage (unter 24 Stunden vor Beginn) oder Nichterscheinen eine Vertragsstrafe von umgerechnet CHF 100.- zu zahlen.
(12) Bei Kampagnen, in denen Influencer nur Video- oder Bildinhalte für das jeweilige Unternehmen produzieren und diese explizit nicht auf Social Media gepostet werden (User Generated Content / UGC), entfallen jegliche Pflichten aus (11), die in Bezug mit sozialen Netzwerken stehen.
(13) Die Brand kann in begründeten Fällen verlangen, dass der Social Media Beitrag entfernt wird.
(14) Nach Fertigstellung des Social Media Beitrages durch den Influencer stellt Refluenced der Brand die veröffentlichten Inhalte in auf seiner Plattform zur Verfügung, damit sich die Brand über die Website von Refluenced eine Übersicht über die veröffentlichten Postings verschaffen kann.
(15) Die Brand kann im Zuge der Kampagnenerstellung die Nutzungsrechte an den Inhalten der Kampagne erwerben. In diesem Falle ist von der Brand jeweils in angemessener Weise der Urheber zu benennen. Der Influencer tritt in diesem Falle alle übertragbaren Rechte an den Inhalten an die Brand ab.
(16) Die Dienstleistung von Refluenced ist ausschliesslich die Vermittlung zwischen Brand und Influencer. Refluenced ist nicht Vertragspartei und / oder Schuldner der Kooperationsinhalte und / oder der versprochenen Gegenleistungen. Das Rechtsverhältnis, welches im Zuge der Kooperationen zwischen Brand und Influencer entsteht, gilt allein zwischen der Brand und dem Influencer. Refluenced übernimmt keine Haftung und keine Gewähr in Bezug auf die Durchführung der vermittelten Kooperationen und wird diese auch nicht überprüfen.
(17) Brand und Influencer beachten in ihren Verträgen stets die Vereinbarungen mit Refluenced und gewährleisten gegenüber Refluenced, dass ihre Vereinbarungen mit Refluenced stets eingehalten und nicht verletzt werden.
3. Registrierung, Nutzung, Account
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Registrierung ihres Accounts wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Die Accounts sind stets persönlich und dürfen nicht auf Dritte (u.a. auch nicht auf Mitarbeiter, Agenturen, …) übertragen werden.
(2) Der Nutzer ist allein für die Sicherheit des Passwortes verantwortlich. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist der Nutzer verpflichtet, das Passwort umgehend zu ändern. Die Brand haftet Refluenced für die Aktionen seiner Mitarbeiter und anderen beauftragten Dritten.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen zu übermitteln, die das System von Refluenced schädigen können. Bei Zuwiderhandlung wird dem Nutzer sofort sämtliche Zugänge auf den Produkten der Refluenced entzogen. Der Nutzer wird Refluenced jedweden Schaden ersetzen, der Refluenced durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist. Zudem verpflichtet er sich der Nutzer, Aufforderungen zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen in den Produkten der Refluenced strikte zu unterlassen.
(4) Die Nutzer sind verpflichtet bei der Anwendung der Produkte von Refluenced, die in diesen AGB und den Kampagnen definierten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoss gegen diese Regelungen, kann der Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Anwendung der Produkte von Refluenced ausgeschlossen werden. Zusätzlich behält sich Refluenced vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Nach der Erstellung kann der Nutzer seinen Account jederzeit löschen lassen. Er informiert Refluenced darüber per E-Mail. Influencer können die Löschung auch in der App vornehmen. Die Löschung wird durch Refluenced innerhalb von vierzehn Tagen vorgenommen.
4. Urheber- und andere Immaterialgüterrechte
(1) Die Brand erteilt sowohl Refluenced als auch dem Influencer ein einfaches Nutzungsrecht an der beworbenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen relevanten geistigen Eigentumsrechten (z.B. von der Kampagne betroffenen Urheberrechte und Designs). Die Brand bestätigt Refluenced mit Vertragsschluss, dass Refluenced über alle mit der Brand im Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte verfügen darf. Von eventuell bestehenden diesbezüglichen Ansprüchen Dritter stellt die Brand Refluenced ausdrücklich frei. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und inhaltlich auf die Dauer der Kampagne und deren Veröffentlichung auf den Social Media-Kanälen des Influencers begrenzt. Refluenced ist berechtigt, dem produzierenden Influencer eine entsprechende Unterlizenz zu diesem Zweck zu erteilen.
5. Gewährleistung
(1) Die Nutzer willigen ein, dass sie keinen Anspruch auf die ununterbrochene Verfügbarkeit der Refluenced Produkte haben. Unterbrechungen oder Beschränkung der Produkte von Refluenced sind möglich, um beispielweise Wartungen, Fehlerbehebungen oder Updates durchzuführen. Es besteht daher kein Ausfallsanspruch eines Nutzers, wenn er aus etwaigen Gründen nicht auf die Produkte von Refluenced zugreifen kann.
(2) Die Brand hat das Recht, im Laufe einer Kampagne Änderungen durchzuführen oder die Kampagne frühzeitig zu beenden. In diesen Fällen hat der Influencer keinen Anspruch auf eine Ausfallsentschädigung.
(3) Rücktrittsrechte der Brand bei Sach- und Rechtsmängeln werden, soweit sie nicht gesetzlich zwingend sind, hiermit ausgeschlossen.
(4) Refluenced leistet keine Gewähr für die vereinbarten Inhalte der veröffentlichten Postings.
Entspricht der Inhalt des Postings den vom Brand gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann die Brand die Abnahme des Posts gegenüber Refluenced nicht ablehnen. Dies betrifft auch insbesondere Inhalte des Postings, bei denen nicht wesentlich vom ursprünglichen Auftrag abgewichen wurde oder bei denen nur Beanstandungen hinsichtlich der Erscheinungsform des Posts bestehen, die nicht die vereinbarte Beschaffenheit betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Brand zu den beanstandeten Teilen des Posts keine Vorgaben in seinem Angebot gemacht hat.
(5) Refluenced übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von den Brands zur Verfügung gestellten Informationen und die korrekte Datenerfassung der generierten Tracking-Links.
(6) Treten Mängel auf, ist die Brand angehalten diese innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung des Postings Refluenced mitzuteilen. Ziel ist die schnelle Korrektur des veröffentlichten Postings.
(7) Postet ein Influencer in der Folge der Vermittlung durch Refluenced nicht, so unterstützt Refluenced die Brand dabei, das Produkt vom Influencer zurück zu erhalten oder eine Rechnung über den entsprechenden Produktwert dem Influencer zukommen zu lassen.
(8) Der Influencer gewährleistet, dass Refluenced und die Brand die erstellten Inhalte des Influencers nutzen können, ohne gegen Rechte Dritter zu verstossen.
6. Haftung
(1) Refluenced haftet nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Fall, z.B. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Refluenced jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von Refluenced zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Refluenced bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Ausserdem haftet Refluenced für Schäden uneingeschränkt, für die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.
(2) Refluenced haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung einer Gegenleistung entstehen.
(3) Für Verlust von Daten haftet Refluenced nur nach Massgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmassnahmen seitens des Brands oder des Influencers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäss auch für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Refluenced.
(5) Refluenced haftet nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung. Die Brand stellt Refluenced hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.
(6) Refluenced haftet nicht für von der Brand oder dem Influencer erstellte Inhalte, sofern sich Refluenced diese nicht durch Weitergabe an Dritte zu eigen macht.
(7) Eine weitergehende Haftung von Refluenced besteht nicht.
(8) Der Influencer oder die Brand haftet Refluenced gegenüber für Verstösse gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(9) Der Influencer ist gehalten sich für im Zusammenhang mit der Kampagne und Gegenleistungen entstehenden Schäden bei der Brand schadlos zu halten.
(10) Versendet die Brand im Zuge der Kampagnendurchführung Produkte oder sonstige Gegenstände an den Influencer, so haftet die Brand allein für den Zustand der versandten Gegenstände. Refluenced übernimmt keine Haftung und keine Gewähr in Bezug auf den Versand der Qualität und der Nutzung des Produktes / der Dienstleistung des Brands.
(11) Sofern nicht anders ausgemacht, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. Geheimhaltung
(1) Die Nutzer verpflichten sich über sämtliche in den Produkten von Refluenced veröffentlichten Informationen oder Preisen Stillschweigen zu bewahren. Zu den zu geheim zuhaltenden Informationen gehören insbesondere Informationen zu Daten von teilnehmenden Influencern oder Brands. Diese Regelung umfasst das Verbreiten von Informationen im Internet und sozialen Netzwerken.
(2) Den Nutzern ist es gestattet, Refluenced weiterzuempfehlen.
(3) Folgende Punkte sind von der Stillschweigens-Verpflichtung ausgeschlossen:
1. Informationen die dem Nutzer schon vor der Registrierung bei Refluenced bekannt waren.
2. Informationen, die der Nutzer von Dritten über den Influencer oder den Brand nach der Registrierung erhalten hat.
3. Allgemein öffentlich bekannte Informationen über einen teilnehmenden Influencer oder einen teilnehmenden Brand.
(4) Verstösse gegen diese Regelungen können zu Schadensersatzzahlung führen.
8. Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Refluenced erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen, der Kampagnen und der Bereitstellung der Produkte Daten der Nutzer. Refluenced beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der DSDVO und des schweizerischen Datenschutzgesetzes.
(2) Ohne Einwilligung der Nutzer, werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(3) Ohne die Einwilligung der Nutzer wird Refluenced Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(4) Der Influencer stimmt hiermit zu, dass Refluenced die bei Profilerstellung angegebene Adresse im Falle einer erfolgreichen Bewerbung an die entsprechende Brand weitergeben darf.
(5) Der Nutzer stimmt zu, dass Refluenced an die besagte angegebene Adresse sämtliche Marketing-Materialien in jeglicher Form schicken darf. Dem kann per E-Mail widersprochen werden.
(6) Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten in seinem Profil oder durch Direktanfrage bei Refluenced abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Nutzers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Refluenced (https://refluenced.ch/legal/privacy-policy) abrufbar ist.
9. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Refluenced und dem Nutzer findet das Recht des Schweizerischen Obligationenrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Influencer und Refluenced ist Zürich, Schweiz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
II) Spezielle Bedingungen für Brands
1. Vertragsschluss
(1) Nach erfolgreicher Durchführung einer Kampagne darf die Brand die nächsten 18 Monate kein Kooperationsverhältnis mit den Influencer ausserhalb der Plattform von Refluenced eingehen.
(2) Geht die Brand ein Kooperationsverhältnis ausserhalb von Refluenced mit einem Influencer ein, nachdem sich dieser bei einer Kampagne des Brands auf der Plattform von Refluenced beworben hat, ist die Brand gegenüber Refluenced verpflichtet, eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von umgerechnet CHF 5’000 pro Influencer zu bezahlen.
(3) Sobald ein Influencer bei einer Kampagne teilnimmt, kann die jeweilige Kooperation mit dem Influencer nicht mehr storniert werden. Die Brand verpflichtet sich dem Influencer seine Gegenleistung zukommen zu lassen. Wenn die Brand nicht innerhalb der definierten Preparation Phase (normalerweise 7 Tage) die Gegenleistung zukommen lässt, ist eine zeitliche Erfüllung auf Seiten der Gegenpartei (Influencer) nicht mehr gewährleistet.
(4) Die Vertragslaufzeit ist in der Vereinbarung spezifiziert. Es gilt das folgende:
1. Der Plan (oder das Abonnement) kann jederzeit auf Ende der Vertragslaufzeit erfolgen.
2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um dieselbe Vertragslaufzeit, wie sie in der Vereinbarung festgelegt worden ist, falls dies nicht anders in der Vereinbarung definiert wurde.
3. Sowohl bei jährlicher als auch monatlicher Vertragsdauer sind die im jeweiligen Plan angegebenen Content Buyouts, welche inbegriffen sind, auf 12 Monate gerechnet. Mit diesen Content Buyouts kann eine Brand sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Kampagne erstellten Inhalte erwerben.
4. Im Falle der Kündigung eines monatlichen Plans werden getätigte Content Buyouts, welche überbezogen wurden, von Refluenced an die Brand in Rechnung gestellt. Beispiel: Hat eine Brand einen monatlichen Plan mit jährlich 12 Content Buyouts, nutzt diese vollständig innerhalb von 3 Monaten aus und kündigt und beendet den Vertrag nach 3 Monaten, werden zusätzliche 9 Buyouts durch Refluenced verrechnet.
5. Die von Refluenced angebotenen Leistungen setzen sich jeweils am Tag der Vertragsverlängerung zurück. Nicht bezogene Leistungen gelten als verfallen. Ausgenommen sind Content Buyouts auf monatlicher Ebene.
2. Entgelt und Provision
(1) Die Kosten für weitere Content Buyouts und weitere Extras können der Website entnommen werden.
(2) Refluenced zeigt der Brand die geschätzten Ergebnisse an. Ein detailliertes Reporting ist nach Ablauf der Kampagne auf der Plattform einsehbar.
(3) Die von Refluenced aufgeführten Preise verstehen sich als netto (exklusive Mehrwertsteuer).
(4) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern dies nicht anders vereinbart wird.
(5) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat Refluenced das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige Recht von Refluenced, die Vereinbarung fristlos und ausserordentlich aufzulösen. Bei einem Zahlungsverzug werden der Brand Mahnspesen in der Höhe von umgerechnet CHF 25 pro Mahnung belastet. Zudem ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet.
(6) Refluenced behält sich das Recht vor, ihre Preise (z.B. monatliche Pläne, Jahrespläne, UGC-Kampagnen, Content Buyouts) jederzeit ändern zu können. Die Brand wird mindestens vier Wochen vor Eintritt der Änderung darüber per E-Mail informiert. Bei Jahresplänen, welche vor Inkrafttreten der Preisänderungen abgeschlossen wurden, tritt eine entsprechende Änderung erst für nach Ablauf der einjährigen Vertragsperiode ein.
3. Kundenreferenz
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder der Brand nicht ausdrücklich widerspricht, willigt der Brand mit Vertragsschluss ein, als Referenz für Refluenced zu dienen. Die Referenzen dürfen sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. Refluenced darf bei der Darstellung der Referenz sowohl die Firma des Brands als auch das Logo sowie öffentlich bekannte Informationen und Reporting Informationen aus Kampagnen verwenden.
(2) Der Brand kann die Referenz jederzeit entfernen lassen. Refluenced wird die Entfernung der Referenz innerhalb von 20 Tagen durchführen.
4. Abwerbeverbot
Die Brand verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Refluenced in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen Refluenced und der Brand bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich die Brand zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von umgerechnet CHF 20'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
III) Spezielle Bedingungen für Influencer
1. Registrierung, Nutzung, Account
(1) Pro Influencer darf nur ein Account angelegt werden.
(2) Der Influencer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
(3) Der Influencer ist damit einverstanden, durch die Verknüpfung seines Social Media-Accounts mit Refluenced dessen Follower-Statistiken und die erzielten Reichweiten zur Verfügung zu stellen.
(4) Er ist sich bewusst, dass Brands und Refluenced in den Produkten der Refluenced sehen können, welche Inhalte der Influencer bereits veröffentlicht hat. Refluenced und Brands sind dadurch in der Lage, sämtliche kampagnenrelevanten Daten (Likes, Followeranzahl, Kommentare, Reichweite, Views, Impressions, Wiedergabezeit, Caption, etc.) auszulesen.
(5) Refluenced verifiziert jeden Influencer anhand ausgewiesener Kriterien. Refluenced behält sich das Recht vor, Influencer auch bei Erfüllung dieser Kriterien nicht zuzulassen.
(6) Nur verifizierte Influencer können sich auf Kampagnen bewerben und werden Brands als potentielle Kooperationspartner zur Auswahl gestellt.
2. Vertragsverstösse
(1) Verstösst oder missachtet ein Influencer diese AGB oder die Kooperationsbedingungen des Brands, behält sich Refluenced das Recht vor, den Influencer von der jeweiligen Kampagne auszuschliessen. Wird ein Influencer ausgeschlossen, entfällt sein Anspruch auf die in den Kooperationsbedingungen genannte Vergütung.
(2) Erfährt Refluenced erst im Nachhinein von einem Verstoss gegen diese AGB oder Kooperationsbedingungen, behält sich Refluenced das Recht vor, die angefallene Vergütung vom Influencer zurückzuverlangen. Zusätzlich kann bei einem Verstoss auch Anspruch auf Zahlung von Versandkosten, Produktkosten und Deckung möglicher Schäden entstehen.
(3) Sollte der Influencer nicht frist- oder leistungsgerecht die Kooperationsauflagen, respektive die vertraglichen Bestimmungen erfüllen, ist er/sie dazu verpflichtet, das Produkt samt allen erhaltenen Beilagen an den Brand zurückzusenden. Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht nach, so behält sich Refluenced das Recht vor, den Produkt- oder Dienstleistungspreis dem Influencer zu verrechnen. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Kooperationen sind nur unter der Zustimmung von Refluenced gültig.
(4) Refluenced hat das Recht, Influencer jederzeit von der Plattform auszuschliessen, wenn gegen Kooperationsbedingungen oder diese AGB verstossen wird. Ein weiterer Grund zum Ausschluss aus der Plattform fällt an, wenn Influencer Content auf Sozialen Netzwerken veröffentlichen der nicht mit Refluenced und/oder (potenziellen) Brand auf der Plattform vereinbar ist.
(5) Der Influencer kann keinen Anspruch gegenüber Refluenced auf die Teilnahme an einer Kampagne erheben.
(6) Veröffentlicht der Influencer die ausgemachten Postings nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums und behält der Influencer die Entlohnung der Kooperation (z.B Produkt) ein, muss der Influencer innerhalb von 14 Tagen mit Refluenced Kontakt aufnehmen und die Entlohnung oder den Wert der Belohnung an das Unternehmen zurückerstatten. Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht innerhalb von 14 Tagen nach, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von umgerechnet CHF 100.- fällig.
Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht innerhalb von weiteren 30 Tagen nach, wird eine weitere Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- fällig.
3. Content
(1) Der Influencer willigt ein, vor der Veröffentlichung gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen am Content anzubringen. Vor allem kann die Kennzeichnung als „Werbung“ relevant sein. Rechtliche Erkundigungen dazu hat der Influencer selber einzuholen. Der Influencer stellt die Brand und Refluenced ausdrücklich von möglichen Verpflichtungen in Bezug auf die Kennzeichnung frei. Sowohl Refluenced als auch die Brand haften daher nicht für fehlende Kennzeichnungen am Content.
(2) Der Influencer nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei von Refluenced oder von Brands zur Verfügung gestellten Links, um Tracking-Links handeln kann, die die Anzahl der Klicks in Bezug auf ein Posting messen.
(3) Der Influencer ist verpflichtet, keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen, rassistischen oder extremistischen Äusserungen zu machen.
(4) Zudem darf der Influencer, keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Musik oder sonstige Materialien bei der Produktion verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstossen könnte. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch, rassistisch oder extremistisch ist. Der Influencer beachtet sämtliche Schutzrechte anderer Inhaber an Inhalten, die er verwendet.
(5) Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstossen, so behält sich Refluenced das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Influencer stellt Refluenced von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird Refluenced jedweden Schaden ersetzen, der durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.
(6) Sollte ein Umstand eintreten, bei dem Dritte (z.B. Brand) die Beiträge des Influencers verbreitet haben und der Influencer ein Recht auf Löschung der Beitrag hat, wird Refluenced sich bemühen dieses Recht auch durchzusetzen. Sollten die Beiträge jedoch bereits im Umlauf sein, kann Refluenced die Löschung der Beiträge nicht garantieren.
(7) Brands haben die Möglichkeit, auf den im Rahmen einer Kampagne erstellten Inhalte Partnership Ads auf Instagram respektive Spark Ads auf TikTok und deren zukünftigen äquivalenten Bezeichnungen zu schalten. Refluenced behält sich in diesem Rahmen das Recht vor, die entsprechenden Codes der Influencer für die Brand zugänglich zu machen.
(8) Influencer werden in der App bei der Übersicht über die Kampagne darauf hingewiesen, dass Partnership Ads/Spark Ads geschalten werden könnten.
4. Urheberrecht und andere Leistungsschutzrechte
(1) Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt. Jedoch verzichtet der Influencer dauerhaft auf sein Recht der Urheberbezeichnung.
(2) Der Influencer räumt Refluenced ein ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des erstellten Contents inklusive jeglicher Text-, Bild- und/oder Filmmaterialien inkl. Musik ein. Von der Ausschliesslichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers, die im Zuge der Kampagne erstellten Posts auf seinen anderen Social Media-Kanälen zu veröffentlichen. Der Influencer überträgt Refluenced alle den Content betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte einschliesslich des Rechts auf Veröffentlichung.
(3) Der Influencer bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte der veröffentlichten Inhalte im Zuge einer Kampagne verfügt – z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstige Materialien. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild.
(4) Der Influencer erlaubt Refluenced Unterlizenzen im beschriebenen Umfang an die Brand zu verteilen.
5. Gegenleistung
(1) Die Erbringung der Gegenleistung durch die Brand an den Influencer erfolgt individuell, wie in den Kampagnendetails angegeben.
(2) Der Influencer erhält für seine Werbeleistung die in den Kooperationsbedingungen aufgeführten Gegenleistungen. Darüber hinaus hat er weder gegenüber Refluenced noch gegen den Brand einen Anspruch auf weitere Vergütung oder sonstige Leistungen.
Version: 29. April 2024
I) Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Nutzern und der Refluenced AG („Refluenced“). Nutzer sind werbetreibendende Unternehmen; nachfolgend „Brand“ oder Werbeträger; nachfolgend „Influencer“.
(2) Diese AGB bestehen aus dem Allgemeinen Teil, den Speziellen Bedingungen für Influencer und den Speziellen Bedingungen für Brands. Zusammen mit den einzelnen Vertragsdokumenten stellen diese AGB die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) zwischen den Nutzern und der Refluenced dar.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Brands und / oder des Influencers sind hiermit explizit ausgeschlossen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern Refluenced ihrer Geltung in der Offerte oder im Vertrag zugestimmt hat.
(4) Produkte von Refluenced sind Webseite, Mobile App, Web App oder die Plattform. Durch die Nutzung eines Produktes von Refluenced stimmt der Nutzer diesen AGB zu. Diese AGB gelten für die Nutzung aller Produkte von Refluenced.
(5) Für die Gültigkeit der Vereinbarung wird folgende Reihenfolge vereinbart: 1. Einzelvertrag und individuelle schriftliche Vereinbarungen wie Ergänzungen, Vertragsänderungen, 2. Offerte, 3. diese AGB, 4. Datenschutzerklärung (https://refluenced.ch/legal/privacy-policy). Sämtliche Vereinbarungen müssen zu ihrer Gültigkeit gegenseitig unterzeichnet und schriftlich festgehalten sein.
(6) Refluenced ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird Refluenced die Änderungen der AGB der Brand per E-Mail mitteilen, die Brand hat ab dem Zeitpunkt des Versands der Mittelung durch Refluenced ein zweiwöchiges Widerspruchsrecht. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die AGB als akzeptiert. Die Influencer werden beim nächsten App-Start über die Änderung informiert und können dort ihre Zustimmung abgeben.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(8) Gegenstand der Vereinbarung sind die im Einzelfall vereinbarten und von Refluenced auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann Refluenced ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2. Leistungsbeschreibung
(1) Refluenced bietet Brands die Veröffentlichung von Kooperationsmöglichkeiten („Kampagnen“) zu Produkten und Dienstleistungen des Brands an. Influencer können diese Kampagnen online einsehen und sich bei Interesse bewerben und teilnehmen. Ziel ist es, dass sich Influencer bei den Kampagnen bewerben und ihre Reichweite nutzen, um die Brand über Instagram oder TikTok zu bewerben.
(2) Die Brand erstellt auf der Website von Refluenced eine Kampagne. Die Brand kann dabei entscheiden, ob sie eine zeitlich befristete oder eine fortlaufende Kampagne durchführen will.
1. Zeitlich befristete Kampagne: Die Kampagnen haben eine fest definierte Bewerbungsfrist.
2. Fortlaufende Kampagne: Die Kampagnen haben keine fest definierte Bewerbungsfrist. Die Brand hat die Möglichkeit, bis zur Beendigung ihrer Kampagne, ständig neue Influencer für die Bewerbung ihrer Angebote zu akzeptieren.
3. Zum Schutze der Influencer behält sich Refluenced das Recht vor, Kampagnen auf den Entwurf-Zustand zurückzusetzen, Kampagnen zu pausieren und abzubrechen. Die Brand wird im Nachgang durch Refluenced informiert.
4. Eine Kündigung in der Testphase gilt per sofort. Allfällig offene Kampagnen werden gelöscht.
(3) Die Brand verpflichtet sich, dem Influencer alle zur Kampagnenerfüllung notwendigen Informationen, etwaige Regeln, dessen Positionierung etc. vorab zur Verfügung zu stellen und diese so genau wie möglich zu beschreiben. Ziel ist es, von Anfang an Missinterpretationen und mögliche Auseinandersetzungen in Bezug auf die Durchführung der Kampagnenziele zu vermeiden. Dazu legt die Brand im Zuge der Kampagnenerstellung die Kooperationsbedingungen fest:
– Brand-Informationen (optional Website und Social Media Links)
– Kooperationsinhalt und Erwartungen
– Vergütung
– Kooperationsregeln
– Markierungen und Verlinkungen
– Hashtags
– Andere Kooperationsbedingungen falls erwünscht
(4) Teile der Bedingungen einer Kampagne können auf der Refluenced Plattform jederzeit angepasst und / oder abgeändert werden. Solche Änderungen sind für den Influencer bis zum Zeitpunkt des Kampagnenstarts relevant und in der Umsetzung zu beachten.
(5) Bestehen Unklarheiten zur Kampagne, sind diese vor der Bewerbung und / oder Teilnahme an Refluenced zu stellen.
(6) In den Kooperationsbedingungen auf der Plattform ist definiert, welche Gegenleistung der Influencer gegen Erfüllung der geschuldeten Leistung einer Kampagne von der Brand erhält. Dies können u.a. folgende Gegenleistungen sein:
1. Produkte und Dienstleistungen:
Der Influencer erhält die in den Kooperationsbedingungen aufgeführten Produkte und kann diese bei Erfüllung der Kampagne behalten. Versendet die Brand die Produkte manuell, erhält er die Lieferadressen von teilnehmenden Influencern. Die Brand informiert den Influencer über den Versand des Produktes. Falls der Influencer innerhalb der Vorbereitungsphase kein Produkt erhalten hat, ist er verpflichtet dies der Brand mitzuteilen und eine Lösung zu finden.
Bei Dienstleistungen kann der Influencer die in den Kooperationsbedingungen genannten Dienstleistungen in dem beschriebenen Umfang nutzen.
2. Gutschein Code:
Ist die Gegenleistung der Erhalt eines Gutscheincodes, muss dieser innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden, da die Einlösung des Gutscheincodes notwendig sein kann, um die Kampagnenumsetzung zu starten.
Anderenfalls behält sich Refluenced das Recht vor, den Influencer von der Kampagne zu entfernen.
3. Finanzielle Vergütung:
Sofern in den Kooperationsbedingungen vorgesehen und von Refluenced zugelassen, kann der Influencer neben den zu bewerbenden Produkten und Dienstleistungen auch eine finanzielle Vergütung erhalten, die von der Brand via Refluenced ausbezahlt werden kann.
(7) Die Veröffentlichung der Kampagne durch die Brand gilt als verbindliches Vertragsangebot an die Influencer.
1. Refluenced prüft nach Publizieren der Kampagne, ob die gewünschte Kampagne realisierbar ist. Insbesondere behält sich Refluenced die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass die beauftragte Kampagne nicht produziert werden kann. In einem solchen Fall erfolgt keine Annahme der Kampagne.
2. Die Brand kann jederzeit die Aufnahme von neuen Teilnehmern in einer Kampagne stoppen.
(8) Registrierte und verifizierte Influencer können sich um die Kooperation bewerben. Sobald ein Influencer bei einer Kampagne teilnimmt, kann die jeweilige Kooperation mit dem Influencer nur noch in Ausnahmefällen storniert werden. Die Brand verpflichtet sich dem Influencer seine Gegenleistung zukommen zu lassen. Wenn die Brand nicht innerhalb der Preparation Phase den Influencern die Belohnungen zukommen lässt, ist eine zeitliche Erfüllung auf Seiten der Gegenpartei (Influencer) nicht mehr gewährleistet. Im Falle eines Nicht-Versendens wird durch Refluenced eine Gebühr in Höhe des Produktwerts verrechnet.
(9) Erfolgt durch die Brand ein Zuschlag an einen Influencer, der sich zur Kooperation beworben hat, ist dieser Influencer zur Durchführung des Kampagneninhalts verpflichtet und muss sich an sämtliche Kooperationsbedingungen halten. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Influencer die Brand über Soziale Netzwerke bewerben oder im Falle einer User Generated Content (nachfolgend „UGC“) Kampagne den Content der Brand direkt zustellen.
(10) Als Leistung des Influencers wird folgendes angesehen: Veröffentlichungen eines Beitrages oder mehrerer Beiträge unter Erfüllung der Kooperationsbedingungen auf Social Media, der den Brand in positivem oder neutralem Licht darstellen. Bei den Veröffentlichungen handelt es sich in der Regel um Bild- und / oder Videoaufnahmen und den dazugehörigen Text (zusammen Content oder Post). Die Veröffentlichungen müssen für einen bestimmten Zeitraum und / oder eine bestimmte Länge (Beispiel Instagram Stories) online gestellt werden.
(11) Sofern es in den Kooperationsbedingungen nicht anderes festgelegt ist, muss der Influencer jedenfalls folgende Bedingungen einhalten:
• Ein Post/Reel/TikTok muss für mindestens drei (3) Monate online und öffentlich einsehbar sein. Postings dürfen innerhalb dieser 3 Monate nicht archiviert oder gelöscht werden.
• Eine Story muss entsprechend für 24 Stunden online und öffentlich einsehbar sein.
• Markierungen und Verlinkungen müssen entsprechend den Kooperationsbedingungen durchgeführt werden.
• Content, vor allem Bildaufnahmen auf Instagram oder TikTok, müssen im Detail den Kooperationsbedingungen und diesen AGB entsprechen.
• Social Media Profile dürfen nicht privat gestellt werden, sondern müssen ab dem Zeitpunkt der Registrierung bei Refluenced öffentlich einsehbar bleiben.
• Posts müssen spätestens bis zur kommunizierten Deadline auf dem Social Media-Profil des Influencers veröffentlicht werden.
• Die im Zusammenhang mit Refluenced stehenden Postings dürfen ausschliesslich den Brand bewerben. Insbesondere darf der Influencer nicht im selben Posting ein weiteres Unternehmen bewerben. Die Brand bzw. seine Produkte / Dienstleistungen müssen im Mittelpunkt des Postings und den zugehörigen Beschreibungen und Markierungen stehen.
• Sollte der Influencer nach Ablauf der Preparation Phase keine Gegenleistungen erhalten haben, ist der Influencer verpflichtet, dies gegenüber der Brand unverzüglich anzuzeigen.
• Bildaufnahmen und Social Media Stories (z.B. Instagram) sowie Insights (also analytische Auswertung) eines Posts auf einem Social Media Kanal müssen Refluenced auf Verlangen zugesandt werden.
• Bei negativen Erfahrungen / Erlebnissen mit der Brand ist der Influencer gehalten zunächst mit Refluenced Rücksprache zu halten.
• Bei mehrtätigen Events oder Hotelaufenthalten hat der Influencer im Falle einer spontanen Absage (unter 24 Stunden vor Beginn) oder Nichterscheinen eine Vertragsstrafe von umgerechnet CHF 100.- zu zahlen.
(12) Bei Kampagnen, in denen Influencer nur Video- oder Bildinhalte für das jeweilige Unternehmen produzieren und diese explizit nicht auf Social Media gepostet werden (User Generated Content / UGC), entfallen jegliche Pflichten aus (11), die in Bezug mit sozialen Netzwerken stehen.
(13) Die Brand kann in begründeten Fällen verlangen, dass der Social Media Beitrag entfernt wird.
(14) Nach Fertigstellung des Social Media Beitrages durch den Influencer stellt Refluenced der Brand die veröffentlichten Inhalte in auf seiner Plattform zur Verfügung, damit sich die Brand über die Website von Refluenced eine Übersicht über die veröffentlichten Postings verschaffen kann.
(15) Die Brand kann im Zuge der Kampagnenerstellung die Nutzungsrechte an den Inhalten der Kampagne erwerben. In diesem Falle ist von der Brand jeweils in angemessener Weise der Urheber zu benennen. Der Influencer tritt in diesem Falle alle übertragbaren Rechte an den Inhalten an die Brand ab.
(16) Die Dienstleistung von Refluenced ist ausschliesslich die Vermittlung zwischen Brand und Influencer. Refluenced ist nicht Vertragspartei und / oder Schuldner der Kooperationsinhalte und / oder der versprochenen Gegenleistungen. Das Rechtsverhältnis, welches im Zuge der Kooperationen zwischen Brand und Influencer entsteht, gilt allein zwischen der Brand und dem Influencer. Refluenced übernimmt keine Haftung und keine Gewähr in Bezug auf die Durchführung der vermittelten Kooperationen und wird diese auch nicht überprüfen.
(17) Brand und Influencer beachten in ihren Verträgen stets die Vereinbarungen mit Refluenced und gewährleisten gegenüber Refluenced, dass ihre Vereinbarungen mit Refluenced stets eingehalten und nicht verletzt werden.
3. Registrierung, Nutzung, Account
(1) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Registrierung ihres Accounts wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Die Accounts sind stets persönlich und dürfen nicht auf Dritte (u.a. auch nicht auf Mitarbeiter, Agenturen, …) übertragen werden.
(2) Der Nutzer ist allein für die Sicherheit des Passwortes verantwortlich. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist der Nutzer verpflichtet, das Passwort umgehend zu ändern. Die Brand haftet Refluenced für die Aktionen seiner Mitarbeiter und anderen beauftragten Dritten.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen zu übermitteln, die das System von Refluenced schädigen können. Bei Zuwiderhandlung wird dem Nutzer sofort sämtliche Zugänge auf den Produkten der Refluenced entzogen. Der Nutzer wird Refluenced jedweden Schaden ersetzen, der Refluenced durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist. Zudem verpflichtet er sich der Nutzer, Aufforderungen zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen in den Produkten der Refluenced strikte zu unterlassen.
(4) Die Nutzer sind verpflichtet bei der Anwendung der Produkte von Refluenced, die in diesen AGB und den Kampagnen definierten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoss gegen diese Regelungen, kann der Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Anwendung der Produkte von Refluenced ausgeschlossen werden. Zusätzlich behält sich Refluenced vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Nach der Erstellung kann der Nutzer seinen Account jederzeit löschen lassen. Er informiert Refluenced darüber per E-Mail. Influencer können die Löschung auch in der App vornehmen. Die Löschung wird durch Refluenced innerhalb von vierzehn Tagen vorgenommen.
4. Urheber- und andere Immaterialgüterrechte
(1) Die Brand erteilt sowohl Refluenced als auch dem Influencer ein einfaches Nutzungsrecht an der beworbenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen relevanten geistigen Eigentumsrechten (z.B. von der Kampagne betroffenen Urheberrechte und Designs). Die Brand bestätigt Refluenced mit Vertragsschluss, dass Refluenced über alle mit der Brand im Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte verfügen darf. Von eventuell bestehenden diesbezüglichen Ansprüchen Dritter stellt die Brand Refluenced ausdrücklich frei. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und inhaltlich auf die Dauer der Kampagne und deren Veröffentlichung auf den Social Media-Kanälen des Influencers begrenzt. Refluenced ist berechtigt, dem produzierenden Influencer eine entsprechende Unterlizenz zu diesem Zweck zu erteilen.
5. Gewährleistung
(1) Die Nutzer willigen ein, dass sie keinen Anspruch auf die ununterbrochene Verfügbarkeit der Refluenced Produkte haben. Unterbrechungen oder Beschränkung der Produkte von Refluenced sind möglich, um beispielweise Wartungen, Fehlerbehebungen oder Updates durchzuführen. Es besteht daher kein Ausfallsanspruch eines Nutzers, wenn er aus etwaigen Gründen nicht auf die Produkte von Refluenced zugreifen kann.
(2) Die Brand hat das Recht, im Laufe einer Kampagne Änderungen durchzuführen oder die Kampagne frühzeitig zu beenden. In diesen Fällen hat der Influencer keinen Anspruch auf eine Ausfallsentschädigung.
(3) Rücktrittsrechte der Brand bei Sach- und Rechtsmängeln werden, soweit sie nicht gesetzlich zwingend sind, hiermit ausgeschlossen.
(4) Refluenced leistet keine Gewähr für die vereinbarten Inhalte der veröffentlichten Postings.
Entspricht der Inhalt des Postings den vom Brand gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann die Brand die Abnahme des Posts gegenüber Refluenced nicht ablehnen. Dies betrifft auch insbesondere Inhalte des Postings, bei denen nicht wesentlich vom ursprünglichen Auftrag abgewichen wurde oder bei denen nur Beanstandungen hinsichtlich der Erscheinungsform des Posts bestehen, die nicht die vereinbarte Beschaffenheit betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Brand zu den beanstandeten Teilen des Posts keine Vorgaben in seinem Angebot gemacht hat.
(5) Refluenced übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von den Brands zur Verfügung gestellten Informationen und die korrekte Datenerfassung der generierten Tracking-Links.
(6) Treten Mängel auf, ist die Brand angehalten diese innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung des Postings Refluenced mitzuteilen. Ziel ist die schnelle Korrektur des veröffentlichten Postings.
(7) Postet ein Influencer in der Folge der Vermittlung durch Refluenced nicht, so unterstützt Refluenced die Brand dabei, das Produkt vom Influencer zurück zu erhalten oder eine Rechnung über den entsprechenden Produktwert dem Influencer zukommen zu lassen.
(8) Der Influencer gewährleistet, dass Refluenced und die Brand die erstellten Inhalte des Influencers nutzen können, ohne gegen Rechte Dritter zu verstossen.
6. Haftung
(1) Refluenced haftet nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Fall, z.B. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Refluenced jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von Refluenced zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Refluenced bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Ausserdem haftet Refluenced für Schäden uneingeschränkt, für die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.
(2) Refluenced haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung einer Gegenleistung entstehen.
(3) Für Verlust von Daten haftet Refluenced nur nach Massgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmassnahmen seitens des Brands oder des Influencers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäss auch für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Refluenced.
(5) Refluenced haftet nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung. Die Brand stellt Refluenced hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.
(6) Refluenced haftet nicht für von der Brand oder dem Influencer erstellte Inhalte, sofern sich Refluenced diese nicht durch Weitergabe an Dritte zu eigen macht.
(7) Eine weitergehende Haftung von Refluenced besteht nicht.
(8) Der Influencer oder die Brand haftet Refluenced gegenüber für Verstösse gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(9) Der Influencer ist gehalten sich für im Zusammenhang mit der Kampagne und Gegenleistungen entstehenden Schäden bei der Brand schadlos zu halten.
(10) Versendet die Brand im Zuge der Kampagnendurchführung Produkte oder sonstige Gegenstände an den Influencer, so haftet die Brand allein für den Zustand der versandten Gegenstände. Refluenced übernimmt keine Haftung und keine Gewähr in Bezug auf den Versand der Qualität und der Nutzung des Produktes / der Dienstleistung des Brands.
(11) Sofern nicht anders ausgemacht, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. Geheimhaltung
(1) Die Nutzer verpflichten sich über sämtliche in den Produkten von Refluenced veröffentlichten Informationen oder Preisen Stillschweigen zu bewahren. Zu den zu geheim zuhaltenden Informationen gehören insbesondere Informationen zu Daten von teilnehmenden Influencern oder Brands. Diese Regelung umfasst das Verbreiten von Informationen im Internet und sozialen Netzwerken.
(2) Den Nutzern ist es gestattet, Refluenced weiterzuempfehlen.
(3) Folgende Punkte sind von der Stillschweigens-Verpflichtung ausgeschlossen:
1. Informationen die dem Nutzer schon vor der Registrierung bei Refluenced bekannt waren.
2. Informationen, die der Nutzer von Dritten über den Influencer oder den Brand nach der Registrierung erhalten hat.
3. Allgemein öffentlich bekannte Informationen über einen teilnehmenden Influencer oder einen teilnehmenden Brand.
(4) Verstösse gegen diese Regelungen können zu Schadensersatzzahlung führen.
8. Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Refluenced erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen, der Kampagnen und der Bereitstellung der Produkte Daten der Nutzer. Refluenced beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der DSDVO und des schweizerischen Datenschutzgesetzes.
(2) Ohne Einwilligung der Nutzer, werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(3) Ohne die Einwilligung der Nutzer wird Refluenced Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(4) Der Influencer stimmt hiermit zu, dass Refluenced die bei Profilerstellung angegebene Adresse im Falle einer erfolgreichen Bewerbung an die entsprechende Brand weitergeben darf.
(5) Der Nutzer stimmt zu, dass Refluenced an die besagte angegebene Adresse sämtliche Marketing-Materialien in jeglicher Form schicken darf. Dem kann per E-Mail widersprochen werden.
(6) Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten in seinem Profil oder durch Direktanfrage bei Refluenced abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Nutzers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Refluenced (https://refluenced.ch/legal/privacy-policy) abrufbar ist.
9. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Refluenced und dem Nutzer findet das Recht des Schweizerischen Obligationenrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Influencer und Refluenced ist Zürich, Schweiz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
II) Spezielle Bedingungen für Brands
1. Vertragsschluss
(1) Nach erfolgreicher Durchführung einer Kampagne darf die Brand die nächsten 18 Monate kein Kooperationsverhältnis mit den Influencer ausserhalb der Plattform von Refluenced eingehen.
(2) Geht die Brand ein Kooperationsverhältnis ausserhalb von Refluenced mit einem Influencer ein, nachdem sich dieser bei einer Kampagne des Brands auf der Plattform von Refluenced beworben hat, ist die Brand gegenüber Refluenced verpflichtet, eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von umgerechnet CHF 5’000 pro Influencer zu bezahlen.
(3) Sobald ein Influencer bei einer Kampagne teilnimmt, kann die jeweilige Kooperation mit dem Influencer nicht mehr storniert werden. Die Brand verpflichtet sich dem Influencer seine Gegenleistung zukommen zu lassen. Wenn die Brand nicht innerhalb der definierten Preparation Phase (normalerweise 7 Tage) die Gegenleistung zukommen lässt, ist eine zeitliche Erfüllung auf Seiten der Gegenpartei (Influencer) nicht mehr gewährleistet.
(4) Die Vertragslaufzeit ist in der Vereinbarung spezifiziert. Es gilt das folgende:
1. Der Plan (oder das Abonnement) kann jederzeit auf Ende der Vertragslaufzeit erfolgen.
2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um dieselbe Vertragslaufzeit, wie sie in der Vereinbarung festgelegt worden ist, falls dies nicht anders in der Vereinbarung definiert wurde.
3. Sowohl bei jährlicher als auch monatlicher Vertragsdauer sind die im jeweiligen Plan angegebenen Content Buyouts, welche inbegriffen sind, auf 12 Monate gerechnet. Mit diesen Content Buyouts kann eine Brand sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Kampagne erstellten Inhalte erwerben.
4. Im Falle der Kündigung eines monatlichen Plans werden getätigte Content Buyouts, welche überbezogen wurden, von Refluenced an die Brand in Rechnung gestellt. Beispiel: Hat eine Brand einen monatlichen Plan mit jährlich 12 Content Buyouts, nutzt diese vollständig innerhalb von 3 Monaten aus und kündigt und beendet den Vertrag nach 3 Monaten, werden zusätzliche 9 Buyouts durch Refluenced verrechnet.
5. Die von Refluenced angebotenen Leistungen setzen sich jeweils am Tag der Vertragsverlängerung zurück. Nicht bezogene Leistungen gelten als verfallen. Ausgenommen sind Content Buyouts auf monatlicher Ebene.
2. Entgelt und Provision
(1) Die Kosten für weitere Content Buyouts und weitere Extras können der Website entnommen werden.
(2) Refluenced zeigt der Brand die geschätzten Ergebnisse an. Ein detailliertes Reporting ist nach Ablauf der Kampagne auf der Plattform einsehbar.
(3) Die von Refluenced aufgeführten Preise verstehen sich als netto (exklusive Mehrwertsteuer).
(4) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern dies nicht anders vereinbart wird.
(5) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat Refluenced das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige Recht von Refluenced, die Vereinbarung fristlos und ausserordentlich aufzulösen. Bei einem Zahlungsverzug werden der Brand Mahnspesen in der Höhe von umgerechnet CHF 25 pro Mahnung belastet. Zudem ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet.
(6) Refluenced behält sich das Recht vor, ihre Preise (z.B. monatliche Pläne, Jahrespläne, UGC-Kampagnen, Content Buyouts) jederzeit ändern zu können. Die Brand wird mindestens vier Wochen vor Eintritt der Änderung darüber per E-Mail informiert. Bei Jahresplänen, welche vor Inkrafttreten der Preisänderungen abgeschlossen wurden, tritt eine entsprechende Änderung erst für nach Ablauf der einjährigen Vertragsperiode ein.
3. Kundenreferenz
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder der Brand nicht ausdrücklich widerspricht, willigt der Brand mit Vertragsschluss ein, als Referenz für Refluenced zu dienen. Die Referenzen dürfen sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. Refluenced darf bei der Darstellung der Referenz sowohl die Firma des Brands als auch das Logo sowie öffentlich bekannte Informationen und Reporting Informationen aus Kampagnen verwenden.
(2) Der Brand kann die Referenz jederzeit entfernen lassen. Refluenced wird die Entfernung der Referenz innerhalb von 20 Tagen durchführen.
4. Abwerbeverbot
Die Brand verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Refluenced in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen Refluenced und der Brand bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich die Brand zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von umgerechnet CHF 20'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
III) Spezielle Bedingungen für Influencer
1. Registrierung, Nutzung, Account
(1) Pro Influencer darf nur ein Account angelegt werden.
(2) Der Influencer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
(3) Der Influencer ist damit einverstanden, durch die Verknüpfung seines Social Media-Accounts mit Refluenced dessen Follower-Statistiken und die erzielten Reichweiten zur Verfügung zu stellen.
(4) Er ist sich bewusst, dass Brands und Refluenced in den Produkten der Refluenced sehen können, welche Inhalte der Influencer bereits veröffentlicht hat. Refluenced und Brands sind dadurch in der Lage, sämtliche kampagnenrelevanten Daten (Likes, Followeranzahl, Kommentare, Reichweite, Views, Impressions, Wiedergabezeit, Caption, etc.) auszulesen.
(5) Refluenced verifiziert jeden Influencer anhand ausgewiesener Kriterien. Refluenced behält sich das Recht vor, Influencer auch bei Erfüllung dieser Kriterien nicht zuzulassen.
(6) Nur verifizierte Influencer können sich auf Kampagnen bewerben und werden Brands als potentielle Kooperationspartner zur Auswahl gestellt.
2. Vertragsverstösse
(1) Verstösst oder missachtet ein Influencer diese AGB oder die Kooperationsbedingungen des Brands, behält sich Refluenced das Recht vor, den Influencer von der jeweiligen Kampagne auszuschliessen. Wird ein Influencer ausgeschlossen, entfällt sein Anspruch auf die in den Kooperationsbedingungen genannte Vergütung.
(2) Erfährt Refluenced erst im Nachhinein von einem Verstoss gegen diese AGB oder Kooperationsbedingungen, behält sich Refluenced das Recht vor, die angefallene Vergütung vom Influencer zurückzuverlangen. Zusätzlich kann bei einem Verstoss auch Anspruch auf Zahlung von Versandkosten, Produktkosten und Deckung möglicher Schäden entstehen.
(3) Sollte der Influencer nicht frist- oder leistungsgerecht die Kooperationsauflagen, respektive die vertraglichen Bestimmungen erfüllen, ist er/sie dazu verpflichtet, das Produkt samt allen erhaltenen Beilagen an den Brand zurückzusenden. Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht nach, so behält sich Refluenced das Recht vor, den Produkt- oder Dienstleistungspreis dem Influencer zu verrechnen. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Kooperationen sind nur unter der Zustimmung von Refluenced gültig.
(4) Refluenced hat das Recht, Influencer jederzeit von der Plattform auszuschliessen, wenn gegen Kooperationsbedingungen oder diese AGB verstossen wird. Ein weiterer Grund zum Ausschluss aus der Plattform fällt an, wenn Influencer Content auf Sozialen Netzwerken veröffentlichen der nicht mit Refluenced und/oder (potenziellen) Brand auf der Plattform vereinbar ist.
(5) Der Influencer kann keinen Anspruch gegenüber Refluenced auf die Teilnahme an einer Kampagne erheben.
(6) Veröffentlicht der Influencer die ausgemachten Postings nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums und behält der Influencer die Entlohnung der Kooperation (z.B Produkt) ein, muss der Influencer innerhalb von 14 Tagen mit Refluenced Kontakt aufnehmen und die Entlohnung oder den Wert der Belohnung an das Unternehmen zurückerstatten. Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht innerhalb von 14 Tagen nach, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von umgerechnet CHF 100.- fällig.
Kommt der Influencer dieser Pflicht nicht innerhalb von weiteren 30 Tagen nach, wird eine weitere Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- fällig.
3. Content
(1) Der Influencer willigt ein, vor der Veröffentlichung gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen am Content anzubringen. Vor allem kann die Kennzeichnung als „Werbung“ relevant sein. Rechtliche Erkundigungen dazu hat der Influencer selber einzuholen. Der Influencer stellt die Brand und Refluenced ausdrücklich von möglichen Verpflichtungen in Bezug auf die Kennzeichnung frei. Sowohl Refluenced als auch die Brand haften daher nicht für fehlende Kennzeichnungen am Content.
(2) Der Influencer nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei von Refluenced oder von Brands zur Verfügung gestellten Links, um Tracking-Links handeln kann, die die Anzahl der Klicks in Bezug auf ein Posting messen.
(3) Der Influencer ist verpflichtet, keine beleidigenden, volksverhetzenden, pornografischen, rassistischen oder extremistischen Äusserungen zu machen.
(4) Zudem darf der Influencer, keine Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Musik oder sonstige Materialien bei der Produktion verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstossen könnte. Darunter fallen insbesondere Fotos, Grafiken, Videos, Texte oder sonstige Materialien, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch, rassistisch oder extremistisch ist. Der Influencer beachtet sämtliche Schutzrechte anderer Inhaber an Inhalten, die er verwendet.
(5) Sollte der Influencer gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstossen, so behält sich Refluenced das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Influencer stellt Refluenced von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird Refluenced jedweden Schaden ersetzen, der durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.
(6) Sollte ein Umstand eintreten, bei dem Dritte (z.B. Brand) die Beiträge des Influencers verbreitet haben und der Influencer ein Recht auf Löschung der Beitrag hat, wird Refluenced sich bemühen dieses Recht auch durchzusetzen. Sollten die Beiträge jedoch bereits im Umlauf sein, kann Refluenced die Löschung der Beiträge nicht garantieren.
(7) Brands haben die Möglichkeit, auf den im Rahmen einer Kampagne erstellten Inhalte Partnership Ads auf Instagram respektive Spark Ads auf TikTok und deren zukünftigen äquivalenten Bezeichnungen zu schalten. Refluenced behält sich in diesem Rahmen das Recht vor, die entsprechenden Codes der Influencer für die Brand zugänglich zu machen.
(8) Influencer werden in der App bei der Übersicht über die Kampagne darauf hingewiesen, dass Partnership Ads/Spark Ads geschalten werden könnten.
4. Urheberrecht und andere Leistungsschutzrechte
(1) Die Urheberschaft des Influencers wird anerkannt. Jedoch verzichtet der Influencer dauerhaft auf sein Recht der Urheberbezeichnung.
(2) Der Influencer räumt Refluenced ein ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des erstellten Contents inklusive jeglicher Text-, Bild- und/oder Filmmaterialien inkl. Musik ein. Von der Ausschliesslichkeit ausgenommen ist das Recht des Influencers, die im Zuge der Kampagne erstellten Posts auf seinen anderen Social Media-Kanälen zu veröffentlichen. Der Influencer überträgt Refluenced alle den Content betreffenden Nutzungs- und Verwertungsrechte einschliesslich des Rechts auf Veröffentlichung.
(3) Der Influencer bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte der veröffentlichten Inhalte im Zuge einer Kampagne verfügt – z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Texten oder sonstige Materialien. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild.
(4) Der Influencer erlaubt Refluenced Unterlizenzen im beschriebenen Umfang an die Brand zu verteilen.
5. Gegenleistung
(1) Die Erbringung der Gegenleistung durch die Brand an den Influencer erfolgt individuell, wie in den Kampagnendetails angegeben.
(2) Der Influencer erhält für seine Werbeleistung die in den Kooperationsbedingungen aufgeführten Gegenleistungen. Darüber hinaus hat er weder gegenüber Refluenced noch gegen den Brand einen Anspruch auf weitere Vergütung oder sonstige Leistungen.